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Bauberatung, Baubegleitung

Der Baupfusch wird nicht weniger sondern immer mehr, d.h. jedes Jahr entstehen Millionenschäden durch Baufehler. Deshalb ist die baubegleitende Qualitätsüberwachung bei Bauvorhaben mit größerem Bauvolumen ratsam.

Der Beauftragte ist dafür zuständig von Planer zu Handwerker angefertigte Pläne und Details durchzusehen sowie für kritische Details weitere Planungsunterlagen zu fordern. Die Freigabe für die Umsetzung auf der Baustelle erfolgt nur über die Qualitätskontrolle. Mögliche Fehlerquellen werden damit eingedämmt, ersparen Streitigkeiten und Bauschäden nach Fertigstellung des Baus.

Abnahme von Bauleistungen

Die IGS, vertreten durch ihre Bausachverständigen, begleitet Sie bei der Bauabnahme sowohl für das Sondereigentum als auch beim Gemeinschaftseigentum. Die IGS gibt Abnahmeempfehlungen als Entscheidungshilfe für den Erwerber oder Verkäufer. Bei Bedarf erstellt die IGS auch das Abnahmeprotokoll und ermittelt im Streitfall die Kosten zur Beseitigung vorliegender Beanstandungen.

Qualitätsüberwachung BQÜ gegen Baupfusch

Aufgabe der baubegleitenden Qualitätsüberwachung ist, dass Planungs- und Ausführungsfehler erst gar nicht entstehen. Der Auftraggeber (i.d.R. der Bauherr) beauftragt zusätzlich zu den am Bau Beteiligten (u.a. Architekten, Bauleitung, Fachingenieure) einen erfahrenen Bausachverständigen. Hier ist der Öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige gefragt. Dieser hat durch seine öffentliche Bestellung die überdurchschnittliche Fachkenntnis in seinem jeweiligen Bestallungsgebiet (z. B. Schäden an Gebäuden) vor einer Prüfungskommission nachgewiesen. Er unterliegt der Prüfung, Überwachung der ihn bestellten Kammer (z.B. Baukammer Berlin, IHK). Dies ist bei sogenannten freien, „selbsternannten“ Sachverständigen nicht der Fall! Die zusätzliche Baubegleitung durch einen Bausachverständigen ist eine präventive Maßnahme zur Qualitätssteigerung, damit Fehlplanungen bzw. Baupfusch reduziert werden. Die Einwirkungsmöglichkeiten des öbuv Sachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend in der Planungsphase bis hin zur Beratung zur Bauabnahme.

Maßnahmen der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung

Das „Controlling“, d.h. die baubegleitende Qualitätsüberwachung bzw. Bauherrenberatung, umfasst Beratungen, z.B.:

  • Prüfung der Architekten-Ausführungsplanung insbesondere Details
  • in bautechnischer Hinsicht (die eigentliche Sachverständigenaufgabe)
  • in vertraglicher Hinsicht (nur gemeinsam mit einem Rechtsanwalt)
  • die Baukostenkontrolle (z.B. für die Bank)
  • stichprobenartige Baustellentermine mit ggf. Mängelprotokollierung
  • Beratung zur Bauabnahme als Moderator / Mediator zwischen den Parteien
  • Gutachtenerstellung im Streitfall

Die IGS übernimmt die verantwortungsvolle Aufgabe!

Der Sachverständige zertifiziert die Baustelle mit seinem überdurchschnittlichen Fachwissen und seinem „guten Namen“. Durch stichpunktartige Qualitätskontrollen mit gutachterlicher Beratung bietet die IGS als Sachverständigenbüro eine Ergänzung für Ihre Bauleitung. Die von uns als unabhängige Bausachverständige erstellten Unterlagen / Protokolle stellen eine neutrale Grundlage für die Abnahme bzw. Übergabe der Bauvorhaben dar.

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