Das Leistungsbild beinhaltet sämtliche Aufgaben für die Instandsetzung im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau unter Berücksichtigung aller Beanspruchungen mit dem Ziele der Erhaltung und Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit, Dauerhaftigkeit und ggf. der Überprüfung der Tragwerksicherheit.
Zum Leistungsbild gehören das Aufstellen des Fragenkataloges zum Bauwerkszustand und die visuelle Feststellung am Objekt mit Fotodokumentation und Ergebnisprotokoll. Wir ermitteln für den Auftraggeber alle Instandsetzungserfordernisse und -möglichkeiten, erarbeiten eine Bauplanung und kalkulieren die zu erwartenden Kosten.
Als Bausachverständige übernehmen wir die Generalplanung bestehender Objekte (Umbau / Instandsetzung) unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Wir beraten in Fragen der Denkmalerhaltung, sowie Erstellung von Sachverständigengutachten.
Mit über 500 zur Ausführung gelangten Dachraumausbauten gehört die IGS in Berlin zu den führenden Planungsbüros für Dachgeschosse.
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WU-Beton ist wasserundurchlässig, aber nicht wasserdicht, d.h. es diffundiert „Feuchte“ durch den Beton – wie viel, oder ob die „Restfeuchte“/ Baufeuchte maßgebend ist – siehe unsere Publikationen. Achtung bei Räumen mit feuchteempfindlichen Materialien. Es werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich!
Herr Schulz ist ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK für Betoninstandsetzung und Mitglied der Bundesgemeinschaft Betoninstandsetzung. Als fachkundige Planer begutachten wir Betonschäden und erstellen ein Instandsetzungskonzept.
„Enttäuschung ist das Ergebnis falscher Erwartungen“.
Die Kreativität braucht Beratung und Planung.
Die gestalterische Kraft braucht Qualitätskontrolle. Dies gilt besonders für Sichtbeton.
Wir als Sachverständige für Sichtbeton begutachten die Planung und Ausführung
von Sichtbeton, sei es als Privatgutachter, Schiedsgutachter oder Gerichtsgutachter – europaweit, d.h. wir erstellen Gutachten über Sichtbeton mit SOLL-IST Vergleich.
Im Falle von Sichtbeton Mängel beraten wir sie im Hinblick auf eine erforderliche Betonkosmetik und erstellen ein Sanierungskonzept.
Herr Schulz ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Sichtbeton, Weiße-Wannen aus WU-Beton.
Weitere Informationen: Sichtbeton-Forum
Eine Beweissicherung ist die Tatsachenfeststellung an einem Objekt und in der Regel nur durch örtliche Begehung oder Besichtigung der Sache möglich. Wir führen oben genannte Tatsachenfeststellungen durch, um im Vorfeld mögliche Streitigkeiten zu beweisen, welche zu einem noch späteren Zeitpunkt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen könnten. Die Beweissicherung vor Baubeginn dient generell der Feststellung des Zustandes rund um die Baustelle. Bei späteren Unklarheiten und Streitigkeiten kann beispielsweise eine Beweissicherung der umgebenden Bausubstanz und der natürlichen Gegebenheiten vor Baubeginn helfen nachzuvollziehen, ob Schäden bereits vorhanden waren oder aufgrund des Baugeschehens entstanden sind. Es ist sinnvoll bereits im Bauvertrag eine notwendige Beweissicherung, sowie die Art, den Umfang und die Kostenverteilung der Beweissicherung festzulegen. Dabei kann es sich auch um eine Auflage zu der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde handeln. Beweise vor und während eines Projektes können mit Hilfe des gerichtlichen, selbständigen Beweisverfahrens nach der ZPO, eines Schiedsgutachtens oder eines Parteigutachtens gesichert werden. Es ist sinnvoll, mit allen Betroffenen eine gemeinsame Vereinbarung abzuschließen, wie die Beweissicherung durchgeführt wird. In diesem Fall ist sie für die Beteiligten verbindlich, ohne dass es eines formellen Verfahrens vor einem Gericht bedarf. Die notwendige Schiedsgutachtenvereinbarung sollte von Fachkundigen aufgesetzt werden.